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In den meisten Fällen ist eine (volle oder anteilige) Kostenübernahme durch die Beihilfestelle, eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung möglich. Dies ist üblicherweise mit einer festen Anzahl an Therapiestunden verbunden. Vor der Kostenübernahme muss meist ein Therapieantrag gestellt und genehmigt werden. Die Gebührenhöhe orientiert sich an der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP bzw. GOÄ). 

Über erbrachte Leistungen erstelle ich eine schriftliche Rechnung an Sie. Die Bezahlung kann per EC-Karte, Paypal oder Überweisung erfolgen und ist unabhängig von etwaiger Erstattung durch den Kostenträger. Bei Erstgesprächen bitte ich darum, den Betrag direkt nach der Behandlung zu begleichen.

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vorher ab. Ansonsten wird eine einmalige Ausfallgebühr in Höhe von 50 Euro fällig.   

Bitte sprechen Sie mich bei weiteren Fragen zu Gebühren und Erstattung an.   

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Alternativ können Sie alle Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Ihre Vorteile: 

  • Therapie- und Sitzungsdauer richten sich nach Ihren Bedürfnissen (Dauer, Zeitabstände etc.)

  • Termine erfolgen nach Bedarf, ohne weitere Verbindlichkeiten oder Fristen

  • keine Genehmigung durch Krankenkasse oder Beihilfeträger erforderlich

  • absolute Vertraulichkeit der Behandlung (keine Mitteilung an Kostenträger) 

  • Psychotherapie ist von der Umsatzsteuer befreit

Waldweg

Supervision

Führungskräfte, Teams, Therapeuten etc.

Kosten n. Vereinbarung

Kiesstrand

 

Kosten n. Dauer und Aufwand

(entspr. GOÄ 801a, 855a)

Diagnostik

Neuropsychologie /

Persönlichkeit

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